06.04.2021 – Bedarfsmeldung Krippen-/Kindergartenplatz

Information zur Bedarfsanmeldung für die Kindertageseinrichtungen und Horte der Stadt Alzenau

Aufgrund der vielen Anmeldungen für die Krippe, Kindergärten und Horte für das laufende und das kommende Kindergartenjahr ab dem 1. September 2021 verzögern sich die Rückmeldungen über die Platzzusagen bis Ende April 2021.

Die Stadt Alzenau versucht praktikable Lösungen zu finden, allen Eltern einen Betreuungsplatz im Stadtgebiet von Alzenau anzubieten. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf eine Wunscheinrichtung besteht. Plätze können nur bei freien Kapazitäten angeboten werden.

Wir bitte um Ihr Verständnis.

01.09.2020 – Plakat Turnraumfenster

Liebe Eltern, liebe Kinder,

da die Kindertageseinrichtungen weiterhin geschlossen bleiben und nur eine Notbetreuung stattfinden kann, möchten wir mit euch auf eine andere Weise in Kontakt bleiben.

Wir haben an unserem Turnraumfenster ein Plakat aufgehängt und möchten die Fenster mit gemalten Bildern von euch füllen. Wir würden uns freuen, wenn ihr ein Bild gestaltet und dieses in unseren Briefkasten einwerft.

Wir denken ganz oft an euch und vermissen euch sehr.

Diese außergewöhnliche Zeit ist wohl für uns alle eine besondere Herausforderung.

Nach dem Motto “Gemeinsam schaffen wir das” müssen wir zusammenhalten und uns gegenseitig stärken, in dieser schwierigen Zeit.

Bis hoffentlich bald
Euer Kita- Team

20.05.2020 – Elterninformation Beitragszahlung

Aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung, vom April 2020, die Eltern hinsichtlich der Kindertagesstätten Beiträge für 3 Monate zu entlasten, gilt für unsere Einrichtung folgende Regelung:

  1. Die im Monat April eingezogenen Beiträge werden mit dem Monat Juli verrechnet, so dass wir im Juli 2020 generell keine Beiträge einziehen werden.
  2. Für die Monate Mai und Juni werden Beiträge von den Kindern erhoben, die tatsächlich in der Einrichtung betreut wurden / werden. Hierfür werden die mit den Eltern vertraglich vereinbarten Beiträge jeweils in der letzten KW eines Monats eingezogen, selbst wenn die regulär gebuchten Zeiten von den Notbetreuungszeiten abweichen sollten, oder das Kind erst im Laufe eines Monats in der Einrichtung zur Notbetreuung aufgenommen wurde.
  3. Ab Monat August sind nach jetzigem Stand die Beiträge wieder regulär zu entrichten; wenn die Kinder wieder sukzessive in die Einrichtung zurückkehren. (Dies gilt unter Vorbehalt, da wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Beschlüsse, wie eine Rückkehr für alle aussehen soll, von der Bayerischen Staatsregierung erhalten haben).

Wir richten uns mit dieser Regelung nach den Empfehlungen des Caritasverbandes Würzburg, dessen Dachverband die Kindertagesstätte „Kinderarche“ Hörstein untersteht.

gez. die Vorstandschaft des St. Bernhardusverein e.V. Hörstein